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Kinderchor in weissen GewändernKindermusikgruppeTrommelndes JungentrioQuerfloete spielende junge Frau

Kündigung

Das Unterrichtsverhältnis im Instrumentalbereich wird grundsätzlich für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Zu Beginn kann eine einmonatige Probezeit in Anspruch genommen werden.

Wird das Unterrichtsverhältnis von keiner Seite gekündigt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit und kann schriftlich jeweils zum 30. April bzw. zum 31. Oktober eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Sekretariat vier Wochen vor der Frist vorliegen.

Die «Musikalische Früherziehung» und die «Grundausbildung» werden grundsätzlich für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Gekündigt werden kann nur zum 31. Oktober.

Die Kündigung muss vier Wochen vor der Frist vorliegen.
Die ersten beiden Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Kind kurzfristig abgemeldet werden.